Letzte Aktualisierung: Montag, 18 Februar 2008
Lexikon des Rechts von A - Z
verständlich erklärt
Hier machen wir den Versuch, Licht ins Dunkel des
juristischen Fachchinesisch zu bringen.
Von A wie "Abbiegen im Straßenverkehr" bis Z wie "Zwischenurteil."
Möchten Sie einen besonderen Begriff erklärt habe? Dann
schreiben Sie uns!
Diese Lexikon dient nicht der Rechtsberatung, sondern solle es nur Ermöglichen, zu verstehen warum wir Juristen so denken, wie wir denken. Manche Erklärungen sind auch mit einem Zwinkern zu verstehen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Stöbern und Entdecken und würde mich über zahlreiche Rückmeldungen freuen.
Hier wird ausgebaut und erweitert...
Kommen Sie in Kürze noch mal vorbei und finden Sie neue Inhalte!
VIELEN DANK
- A -
Abbiegen im Strassenverkehr |
- B -
Bundesververfassungsgericht
(BVerfG) |
- C -
- D -
"Das kommt darauf an..." |
- E -
- F -
Fahrerflucht |
- G -
- H -
- I -
- J -
- K -
- L -
- M -
- N -
- O -
Ordnungswidrigkeit
(OWi) | |
Ordnungswidrigkeiten Gesetz (OWiG) |
- P -
- Q -
- R -
- S -
Strafgesetzbuch (StGB) | |
Straßenverkehrsordnung (StVO) |
- T -
- U -
Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort | |
Urlaub |
- V -
Verbrechen | |
Vergehen |
- W -
- X -
- Y -
- Z -