Letzte Aktualisierung: Montag, 18 Februar 2008 Prozesskosten und Prozesskostenhilfe Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alles über die Kosten, wenn Sie Ihr gutes Recht haben wollen. Wir informieren Sie auch über Besonderheiten bei den einzelnen Gerichten und die Möglichkeit Prozesskostenhilfe beantragen zu können, wenn Sie nicht das Einkommen erzielen, um selber einen Prozess zu bezahlen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen darüber, was Sie der Auftrag an einen Anwalt kostet. ProzesskostenDer Grundsatz bei den Prozesskosten ist, dass die Partei, welche einen Prozess verliert Kosten des Rechtstreits zu tragen hat. Gewinnen beide Seiten etwas, so sind die Kosten in einem entsprechenden Verhältnis zu teilen. Die Kosten für einen Prozess bestimmen sich nach dem Streitwert.
Diesem Wert ist in der entsprechenden Anlage 2 des Gerichtskostengesetzes eine
Gebühr zugeordnet. Im weiteren bestimmt eine weitere Anlage zum Gesetz
(Kostenverzeichnis) für einzelnen
Tätigkeiten des Gerichts ein Vielfaches.
Abb. 1: Zuordnung der Gebührensätze im Verhältnis zum Streitwert nach Anlage 2 (zu § 34) des Gerichtsgebührengesetzes (Stand 05.05.2004; BGBl I 2004 S. 775) Dieses möchte ich Ihnen an folgendem Beispiel verdeutlichen: Unglücklicherweise werden Sie verklagt eine Rechnung in Höhe von
1.000,- Euro zu bezahlen. Prozesskosten bei einzelnen Gerichten- ArbeitsgerichtWenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind und einen Prozess vor dem Arbeitsgericht führen, so gilt hier in der Eingangsinstanz, dass jede Partei die ihr entstehenden Kosten für die Vertretung z.B. die Beauftragung eines Rechtsanwalts selber trägt. Dies gilt unabhängig, ob die Partei den Prozess gewinnt oder verliert. Es besteht aber die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu beantragen. Im Übrigen gilt für die Gerichtskosten der
Kostentragungsgrundsatz nach Umfang des Unterliegens. Im Unterschied zu den
Kosten bei einem normalen Gericht beträgt das Vielfache im allgemeinen Verfahren
nur 2,0. - SozialgerichtAn den Sozialgerichten sind Verfahren für den Bürger dann kostenfrei, wenn er in Form des Klägers oder Beklagten als Versicherter einer Sozialversicherung oder Leistungsempfänger am Prozess beteiligt ist. Gleiches gilt für die Bezieher einer Hinterbleibendenleistung, Behinderte oder bestimmte Rechtsnachfolger. Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts gewünscht, so besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, damit der Anwalt unter den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. ProzesskostenhilfeBeispielrechnung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe: Der verheiratet Schreiner Max Holzwurm verdient im Monat 2.520,- Euro brutto. Seine Ehefrau hat kein eigenes Einkommen und in dem gemeinsamen Haushalt leben zwei minderjährige Kinder. Er wohnt zur Miete und zahlt monatlich 500,- Euro.
Wenn sich bei einer entsprechend dem Beispiel ausgeführten
Berechnung ein Betrag von unter 15,- Euro als für die Prozessführung
einzusetzenden Einkommen ergibt, so wird ratenfrei Prozesskostenhilfe unter
folgender Voraussetzung gewährt: Die Erfolgsaussichten werden von dem Gericht an Hand des von der Partei vorgelegten Schriftsatzes beurteilt. Sollten Sie als Partei mich beauftragen, so stelle ich den entsprechenden Antrag und reiche selbstverständlich die Unterlagen bei Gericht ein. Zu diesen Unterlagen gehört auch ein Formular, aus welchem das Gericht Ihre Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben entnehmen kann. Sollten Sie Empfänger einer Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII sein so reicht es, wenn Sie dem Formular den entsprechenden Bescheid beifügen. Für höhere einzusetzende Einkommen gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung. Die Grafik zeigt Ihnen wie hoch die Raten bei entsprechendem Einkommen sind. Sollten Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, so rufen Sie uns an, wir beantworten diese Fragen gerne. Abb. 2: Höhe der Raten in Abhängigkeit zum einzusetzenden Einkommen nach § 115 Abs. 2 ZPO (Stand 05.12.2005 BGBl I 2005 S. 3202)
Hier wird ausgebaut und erweitert... Kommen Sie in Kürze noch mal vorbei und finden Sie neue Inhalte! VIELEN DANK Anwaltsgebühren |
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